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Elektronische Kostenmarke

Mit der elektronischen Kostenmarke können ab dem 1. Januar 2024 u. a. Gerichtskostenvorschüsse bequem bargeldlos per Kreditkarte oder Überweisung gezahlt werden. Für Sie entfallen Wege- und Wartezeiten und Sie sind unabhängig von den Öffnungszeiten der Gerichte.

Technische Voraussetzungen

Der Zugriff auf das Justizportal zum Erwerb von elektronischen Kostenmarken erfolgt über das Internet. Besondere Sicherheitseinstellungen sind nicht erforderlich.

Ablauf

Die elektronischen Kostenmarken können ohne eine Verpflichtung zur Registrierung auf dem Justizportal des Bundes und der Länder unter dem nachfolgenden Link erworben werden:

https://justiz.de/kostenmarke/index.php

Die Geldbeträge und die Zahl der zu erwerbenden elektronischen Kostenmarken sind beliebig bestimmbar.

Einreichung der elektronischen Kostenmarke

Nach dem Erwerb der elektronischen Kostenmarke wird eine elektronische Quittung (PDF-Datei) mit der entsprechenden Kostenmarkennummer zur Verfügung gestellt. Diese ist zur Entwertung in den Justizbehörden vorzulegen; beispielsweise durch die schriftliche Angabe der Kostenmarkennummer in dem einzureichenden Schriftsatz oder durch Übersendung/Beifügung der PDF-Datei über die Quittung. Es bedarf in jedem Fall der Mitteilung der Kostenmarkennummer, da andernfalls keine Entwertung der elektronischen Kostenmarke erfolgen kann.

Wurde mittels Kreditkarte bezahlt, kann die Entwertung sofort erfolgen. Ist durch Überweisung gezahlt, ist der Zahlungseingang - eine Bankverbindung wird beim Kauf der elektronischen Kostenmarke sofort mitgeteilt - abzuwarten.